Freitag, 14. Juli 2017

- Planungen für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Stadt Lage

Wohnraum in der Innenstadt, der auch für untere Einkommensschichten bezahlbar ist, ist knapp, auch in der Stadt Lage. Es wäre also notwendig, hier Abhilfe zu schaffen. Allerdings ist dieser Bereich für private Wohnungsbauunternehmen oder Investoren nicht sehr attraktiv, da sich mindestens nicht viel, manchmal auch gar nichts daran verdienen lässt.

Das wäre möglicher Weise ein Betätigungsfeld für eine (neu zu gründende) städtische Wohnungsbaugesellschaft. Sie könnte vielleicht auch Quartiere in Lage in Angriff nehmen, die in ihrem Bestand oder ihrer Substanz gefährdet sind, wenn nicht bald etwas passiert.

Daher gibt es Überlegungen, in Lage eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Aber das ist natürlich nicht „einfach so“ machbar. Denn auch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft muss mit den oben beschriebenen Problemen kämpfen. Sie dürfte also keine Verluste machen (und damit möglicherweise öffentliche Gelder verschleudern). Sie müsste statt dessen mindestens wirtschaftlich so tragfähig sein, dass sie finanziell auf eigenen Füßen stehen könnte. Gleichzeitig würde (und dürfte) sie aber keine großen Gewinne machen, u. a., da in diesem Bereich eben sowieso keine großen Gewinne machbar sind (wie ebenfalls oben beschrieben). Ein Mindeststandard an Qualität muss ja auch bei preiswerterem Wohnraum vorhanden sein. Denn "Billigbau" kann auch hier keine wirkliche Lösung sein.

Die erste Beratungsvorlage, die auf der Basis einer Begutachtung der DKC Kommunalberatung GmbH zustande gekommen ist, ist durch unseren Fachmann und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Anton Volk einer sehr kritischen Analyse unterzogen worden. Er hat u. a. bemängelt, dass verschiedene Zahlen aus den angenommenen Voraussetzungen nicht stimmen, dass trotz aller Beteuerungen die Gefahr bestehe, dass man möglichen privaten Investoren ins Handwerk pfuscht, und dass die Planungen mit Wohnungen für etwa 6,50 € pro Quadratmeter den eigentlich „gemeinten“ Bereich der wirklich Bedürftigen (etwa der Sozialhilfeempfänger) immer noch nicht erreicht, weil selbst diese Preise dafür noch zu hoch sind. Er hat außerdem empfohlen, über eine andere Gesellschaftsform nachzudenken, nämlich über die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unter besonderer Berücksichtigung einer Publikumsgenossenschaft. Diese hätte dann weniger kommunalen, sondern durch die genossenschaftliche Beteiligung mehr privaten Charakter.

Diese Argumente haben auch die anderen Fraktionen überzeugt. Sowohl in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.7.2017 als auch in der Ratssitzung am 13.7.2017 wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Ratssitzung nach den Sommerferien eine Beschlussvorlage in die von Anton Volk vorgeschlagene Richtung vorzubereiten und vorzulegen.

Wir glauben, dass wir damit einen wichtigen Beitrag für die weitere Entwicklung beigesteuert haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden darüber, wie es weitergeht.

Ihre
BBL

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