Sonntag, 11. Juni 2017

- Position der BBL zu zwei Vorlagen in den politischen Gremien

In den letzten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates gab es Abstimmungen über zwei Beschlussvorlagen, denen die BBL nicht zugestimmt hat, während die meisten anderen Fraktionen (mehrheitlich) zugestimmt haben. Wir möchten Ihnen kurz erläutern, wie die Position der BBL zu diesen beiden Beschlussvorlagen aussah.

- In der einen Beschlussvorlage ging es um eine Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Lage. Es ging dabei auch um eine Neuordnung der Bestimmungen über die Haltung von Hunden in besonderen Situationen (Jagdberechtigte, einkommensschwache Personen, gefährliche Hunde,…). Mit dieser Neuregelung hätte man ohne Weiteres einverstanden sein können.

Dann ging es aber auch um eine Erhöhung der Hundesteuer. Und dafür haben wir keinerlei Grund gesehen (es wurde auch keine schlüssige Begründung angegeben). Lage liegt im Vergleich zu anderen Kommunen im Kreis Lippe sowieso bereits im oberen Drittel. Und Maßnahmen wie beispielsweise die Kotbeseitigung durch Hundebesitzer etc. werden nicht durch eine höhere Hundesteuer gefördert.

Wegen dieser unberechtigten Erhöhung der Hundesteuer hätten wir die Vorlage eigentlich komplett ablehnen müssen. Da aber Mehreinnahmen auch für die Unterstützung der Tierheime in Lippe verwendet werden sollen und die Tierheime dringend Unterstützung benötigen, haben wir uns entschlossen, aus diesem Grund die Vorlage nicht komplett abzulehnen, sondern uns der Stimme zu enthalten.

- In der zweiten Vorlage ging es um eine Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH (an der auch die Stadt Lage mit einem kleinen Anteil beteiligt ist) an der EnergieNetze Beverungen GmbH & Co. KG.

Auf diesem komplexen Feld mit verflochtenen Gesellschaftsstrukturen, wo es immer auch um mögliche Gewinnerzielung geht, ist nach unserer Auffassung für Kommunen größte Vorsicht geboten. Wir sind der Auffassung, dass das immer mit einer Art von privaten unternehmerischen Betätigung verbunden ist (mit den entsprechenden Chancen, aber immer auch mit Risiken). Auf solchen Feldern hat eine Kommune in aller Regel nichts zu suchen. 

Der Versuch von möglichst hoher Gewinnerzielung bedeutet auch: Kunden müssen in der Regel mehr zahlen, wenn die Gewinne höher ausfallen sollen. Hier sind das die Kunden, die die Stromnetze benutzen. Da die Stadtwerke etc. die Kosten weitergeben, sind es am Ende die Stromkunden in den Kommunen. Wir finden, dass die Gefahr einer Beteiligung der Stadt Lage an einer unternehmerischen Betätigung hier relativ groß war. Auch dieser Vorlage haben wir aus diesen Gründen nicht zugestimmt.

Ihre
BBL

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen