Samstag, 8. März 2014

- Landesentwicklungsplan NRW (LEP), Teil 2



Liebe Besucherinnen und Besucher,

heute kommen wir zu der zweiten der drei Fragestellungen, die wir im Zusammenhang mit der Diskussion des „Landesentwicklungsplans NRW (LEP)“ beantworten wollten. Wir wollten Ihnen erläutern, was denn die sog. “Detmolder Erklärung“ sei und welche Rolle sie im Zusammenhang mit dem LEP spiele. U. a. um die „Detmolder Erklärung“ ging es nämlich auch in dem Ratsbeschluss der Stadt Lage am 27.2.2014.

Hier also unsere Erläuterungen dazu:

Der LEP-Entwurf wurde, wie es im Zuge eines Beteiligungsverfahrens üblich und gefordert ist, für eine Durchsicht und für mögliche Stellungnahmen an Kommunen und verschiedene Institutionen geleitet. Die Stadt Lage erhielt ihn mit Schreiben vom 15. August 2013.

Daraufhin gab es Rückmeldungen - wahrscheinlich auch separate von einzelnen Kommunen, aber darüber liegen uns keine Erkenntnisse vor.

Auf jeden Fall gab es u. a. eine längere Bewertung vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Und im hiesigen Bereich gab es eine „Gemeinsame Stellungnahme des Kreises Lippe und der Städte und Gemeinden im Kreis Lippe“, die jedoch, um die „Wirkung“ zu steigern, von den zustimmenden Kommunen, wenn auch mit gleichem Wortlaut, so doch einzeln verabschiedet und abgesandt wurde.

Und es gab noch einen Vorschlag von den Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der FW (Freie Wähler NRW) des Regionalrats für den Regierungsbezirk Detmold für eine gemeinsame Stellungnahme, der sich weitere Institutionen, Behörden und Gemeinden anschließen konnten. Dieser Vorschlag wurde von den Initiatoren als „Detmolder Erklärung“ bezeichnet.

Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, die Stellungnahme des Kreises Lippe und der Städte und Gemeinden im Kreis Lippe und die „Detmolder Erklärung“ sind also drei im Gesamttenor ähnliche, aber doch in sich eigenständige Stellungnahmen von Kommunen und Institutionen zum LEP NRW, die im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens abgegeben wurden.

Inhaltlich wurde in den drei Stellungnahmen das Zustandekommen eines neuen LEP im Wesentlichen begrüßt, es wurden auch einzelne Regelungen und Vorschläge begrüßt, manchmal umfassend, manchmal aber auch nur prinzipiell, aber nicht in den Details.

Die wesentlichen Kritikpunkte in allen drei Schreiben waren (etwas pauschal zusammengefasst) einmal, dass einige Vorgaben zu strikt seien und keine regionalen Unterschiede berücksichtigten und damit den Kommunen wichtige zukünftige Planungshoheit genommen würde. Das betraf beispielsweise in der Hauptsache die neuen Vorgaben für den künftigen Flächenverbrauch und für die Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen: Wenn die Vorgaben so strikt blieben, könnten von den Kommunen z. B. keine erforderlichen Siedlungs- und Gewerbeflächen mehr ausgewiesen werden.

Des Weiteren wurde von den hiesigen regionalen Kommunen und Institutionen kritisiert, dass einige Bestimmungen in dem neuen LEP zur Folge hätten, dass die Region Ostwestfalen-Lippe zunehmend mehr von der Rhein-Ruhr-Region abgekoppelt würde und dass man in dem neuen LEP eine Benachteiligung von OWL erkennen könne. Diese Einschätzung wurde zum Beispiel daran festgemacht, dass - nach Meinung der hiesigen Kommunen - in dem neuen LEP vorrangig die Verwendung von bisherigen Brachflächen statt der Versiegelung neuer Freilandflächen vorgeschlagen werde. Da in OWL im Gegensatz zum Rhein-Ruhr-Gebiet jedoch deutlich weniger Brachflächen vorhanden seien, bedeute das mehr Möglichkeiten für die dortigen und weniger für die hiesigen Regionen. Damit werde Ostwestfalen-Lippe benachteiligt und von der Entwicklung abgekoppelt. Alles in allem also sollten wohl mehr Grundsätze festgelegt, aber weniger als unumstößlich zu betrachtende Ziele formuliert werden, damit es weiterhin eine notwendige örtliche bzw. regionale Abwägung geben könne.


Soweit die Erläuterungen zu diesem Punkt und zu dieser Fragestellung – ob das alles so richtig ist, wie es in den Stellungnahmen formuliert wurde, wie das im Rat diskutiert worden ist und wie die BBL dazu steht, erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.

Ihre
BBL

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