Sonntag, 16. März 2014

- Landesentwicklungsplan (LEP) NRW im Rat der Stadt Lage: Was hat es auf sich mit den verschiedenen Argumenten?



Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,

zum Abschluss unserer kleinen Reihe über den neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW und seine Behandlung im Rat der Stadt Lage wollen wir uns heute noch damit befassen, wie denn nach unserer Auffassung die inhaltlichen Einwände der Parteien zu bewerten sind, die für den Beitritt zur „Detmolder Erklärung“ und damit gegen den LEP gestimmt haben. Und wir wollen Ihnen erläutern, warum die BBL gegen den Beitritt zur „Detmolder Erklärung“ und damit für den neuen LEP gestimmt hat.

- Grundsätzliche Einwände gegen die gesamte „Richtung“ des LEP sind nach unserer Auffassung eigentlich kaum noch vertretbar. Wie wir Ihnen in unserem letzten Beitrag bereits erläutert hatten, ist der Konsens darüber, dass beispielsweise der Flächenverbrauch drastisch zurückgehen muss, seit Jahren vorhanden, und zwar Partei und Interessengruppen übergreifend.

Daher kann man, wie es die CDU im Rat tat, auch nicht mehr mit dem Argument „falsche Zahlen“ operieren - angeblich sei darin nicht berücksichtigt, dass es sich ja bei dem Flächenverbrauch nicht nur um total versiegelte Flächen handele.
Die verbreiteten Zahlen sind seit Jahren bekannt und im Prinzip von allen akzeptiert. Wir verweisen auch noch einmal auf die im vorigen Teil unserer kleinen Serie abgedruckte Meldung des Städte- und Gemeindebundes. Völlig richtig ist dort von einer „Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ die Rede. Und im letzten Satz wird genau erläutert: „Dazu zählen Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungs- und Verkehrsflächen sowie Friedhöfe.“ Das ist vollkommen korrekt, und jeder weiß Bescheid, wenn er es wissen will. Wo sind diese Zahlen falsch?

- Dass sich also generell etwas tun muss, ist eigentlich unbestritten. Dass die bisher auch schon bestehenden Vorgaben offenbar nicht wirklich wirkungsvoll ihr Ziel erreicht haben, ist auch unbestritten. Denn sonst gäbe es nicht mehr den aktuellen übergreifend akzeptierten Handlungsdruck. Ein Verweis darauf, dass in der Vergangenheit doch bereits genug getan worden sei, zieht damit nicht mehr.

- Wenn die in der Vergangenheit ergangenen Vorschriften und eingeschlagenen Wege nicht genügend Erfolg gehabt haben, muss es in bestimmten Bereichen zu Verschärfungen kommen. Mit anderen Worten: Wenn bisherige Maßnahmen nicht zu den Ergebnissen und Zielen geführt haben, die ich erreichen wollte, wenn ich die Ziele jedoch weiterhin für richtig halte, muss ich andere und notfalls auch etwas verschärfte Maßnahmen ergreifen. Das ist nicht böswillig, sondern logisch - es sei denn, man will tatsächlich auch weiterhin keine Erfolge erreichen.

- Wenn es nicht mehr um Theorie, sondern um praktische Umsetzung von Maßnahmen geht, kommen Einzelinteressen und Ablehnung ins Spiel. Das ist nahezu immer so, das war und ist auch in Lage so. Das darf aber nichts daran ändern, den einmal eingeschlagenen Weg mit den für richtig gehaltenen Maßnahmen beizubehalten.

- „Den Kommunen werden Handlungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeiten entzogen“, heißt es jetzt plötzlich. Vielleicht stimmt das in gewissen engen Grenzen sogar - aber wie soll man sonst vorgehen, wenn die bisher vorhanden gewesenen Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu den richtigen Ergebnissen geführt haben, die man sich erhofft hatte (beispielsweise bei der Einschränkung des Flächenverbrauchs)? Moralische Appelle haben offenbar eher wenig bewegt, also folgen jetzt etwas einschränkendere und striktere Regelungen. Wir können darin kein falsches Vorgehen erkennen, wenn die zu erreichenden Ziele weiterhin für richtig und wichtig gehalten werden.

Außerdem: „Unbeschränkte Handlungsfreiheit“ hatten Kommunen noch nie - sie mussten sich immer an übergeordnete Vorgaben und Gesetzen halten. Das ist hier nicht anders.

- Viele Festlegungen, die jetzt plötzlich kritisiert werden, sind längst schon bekannt und eigentlich unstrittig, was die Notwendigkeiten angeht. Das betrifft etwa den Vorrang der Innenentwicklung, das betrifft die geforderte Prüfung eines möglichen Flächentauschs, das betrifft die Nutzung von bisherigen Brachflächen und viele mehr. Das betrifft z. B. auch den Hinweis, dass Infrastrukturfolgekosten bei der Planung künftig vorausschauend mit zu berücksichtigen sind. Das ist bisher viel zu wenig getan worden. Die Erschließung von Bauflächen ist neben den Planungs- und Erschließungskosten in der Regel mit erheblichen langfristigen Folgekosten verbunden, die in Zeiten des demografischen Wandels immer weniger Leute unter sich aufteilen müssen (Erläuterungen zu Punkt 6.1-9, S. 35 LEP).

Alle diese Vorgaben sind eigentlich so selbstverständlich, dass wir uns fragen, wie man ernsthaft dagegen sein kann.

- Für den „Fall aller Fälle“ gibt es weiterhin genügend Ausnahmen und Kann-Regelungen, die Flächenerweiterungen dann möglich machen, wenn es wirklich einen nachgewiesenen Bedarf gibt.

Allein durch die Strategie der Innenentwicklung und des Flächentauschs wird die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Bauland nicht überall in Nordrhein–Westfalen zu verwirklichen sein. Daher ist eine am Bedarf orientierte Festlegung neuer Allgemeiner Siedlungsbereiche und neuer Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen im Regionalplan möglich“, heißt es in absolut realistischer Einschätzung auf Seite 36, oben, LEP. Das gilt auch und vor allem für die Erweiterung vorhandener Betriebe (siehe beispielsweise Punkt 6.1-11, Seite 31, oben, LEP).

Dass aber überall zuerst einmal ein tatsächlich vorhandener Bedarf an zusätzlicher Fläche nachgewiesen werden muss, bevor neuer Freiraum zugebaut wird, darin können wir keinen Mangel erkennen. Die Schwarzmalerei jedoch, mit diesem LEP sei es den Kommunen in Zukunft unmöglich, neue für notwendig erachtete Gewerbeflächen auszuweisen, ist schlicht falsch. So etwas kann man eigentlich nur behaupten, wenn man den LEP nicht wirklich gelesen hat oder wenn man die Parolen von anderen ungeprüft nachbetet.

Eine unzumutbare und wettbewerbsverzerrende Einengung der kommunalen Handlungshoheit können wir in dem neuen LEP daher so nicht entdecken. Auch andere Ablehnungsgründe halten wir für nicht stichhaltig und nicht wirklich belastbar. Manchmal haben wir sogar den Eindruck gehabt, der genaue Wortlaut des LEP sei gar nicht komplett zur Kenntnis genommen worden. Dann hätte man nämlich eigentlich zu einigen Aussagen so nicht kommen können (siehe z. B. unsere Bemerkung im letzten Absatz!).

Die „Detmolder Erklärung“ fordert, etwas vereinfacht ausgedrückt, das wieder ein, was bisher praktiziert worden ist – und damit das, was nicht geklappt hat, etwa zur wirklichen Reduzierung des Flächenverbrauchs. Eine solche inhaltliche Ausrichtung halten wir für falsch. Die BBL hat daher dieser „Detmolder Erklärung“ nicht zugestimmt, sondern ist aus den o. g. Gründen für den vorgelegten Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) NRW.

Ihre
BBL

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