Dienstag, 19. November 2013

- Ruhrgebietsstädte dehnen die verpflichtenden Schneeräumzeiten aus - müssen wir bald alle im Winter früher aufstehen?

Liebe Besucherinnen und Besucher,

der Winter steht kurz bevor, und daher ist das Thema nicht ganz uninteressant:

Einige Städte im Ruhrgebiet haben die Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger im Winter zum Schneeräumen verpflichtet sind, ausgedehnt - bis zu 3 Stunden mehr am Tag. Dort müssen die Anwohner jetzt von morgens um 7:00 Uhr bis abends um 20:00 Uhr räumen, wenn es geschneit hat. Bisher galten dort wie fast überall Zeiten von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends.

Anlass ist eine neue Einschätzung über die so genannten Hauptverkehrszeiten, die jetzt eher von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr angenommen werden. In diesen Hauptverkehrszeiten besteht eine Räumpflicht. Und jetzt gibt es die Befürchtung, dass eine Stadt in Haftung geraten könnte, wenn innerhalb der Hauptverkehrszeiten ein durch Schnee verursachter Unfall auf einem nicht geräumten Bürgersteig passiert.

Kommt eine solche verschärfte Regelung in Zukunft auf alle Städte zu? Noch ist nichts entschieden, aber wenn es um unklare Haftungsfragen geht, ist es jedenfalls auch nicht ausgeschlossen. Dann hieße es bei Schneefall früh aufzustehen, wenn man Räumpflichten hat ...

Den Bericht, abgedruckt in der Ausgabe des Deutschen Kommunal- Informationsdienstes vom 11. November 2013, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

www.heinzwalter.de/Ausdehnung_Schneeraeumzeiten_Dt._Kommunal-Inform.-Dienst_11.11.13.pdf

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