Donnerstag, 16. Mai 2013

- Auskunftspflicht des Bürgermeisters gegenüber kommunalen Mandatsträgern

Liebe Besucherinnen und Besucher,

bevor wir zu den vor einigen Tagen angekündigten Beiträgen kommen, möchten wir Ihnen, vor allem den kommunalpolitisch Tätigen, noch einen anderen Beitrag zeigen, der unter dem Datum vom 16.5.2013 vom periodisch erscheinenden "DeKom - Kommunalinformationsdienst" (siehe Link in dem Beitrag!)  an die kommunalen Mandatsträger versandt wurde.

In dem Beitrag wird deutlich, wie weit die Rechte beispielsweise von Ratsmitgliedern gehen, Akteneinsicht und Auskünfte vom Bürgermeister zu erhalten. Wie man sieht, gehen diese Rechte sehr weit, viel weiter, als die meisten Ratsmitglieder eventuell wissen oder annehmen. Das gilt nicht nur, wie in diesem Beispiel, für Niedersachsen. Wir empfehlen daher allen kritischen Ratsmitgliedern, ihre Rechte auf Auskunft und Akteneinsicht auszuschöpfen.

Aber nicht nur für Ratsmitglieder und andere kommunale Mandatsträger ist dieser Beitrag interessant. Wir veröffentlichen ihn daher unter folgendem Link für alle Interessierten:


www.heinzwalter.de/DeKom_-_Kommunalinformationsdienst_Auskunftspflicht_d._Buergermeisters_gegenueber_Ratsmitgliedern_16.5.13.pdf

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