Freitag, 22. Januar 2010

BBL-Antrag: Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes bei der Kalkulation der Abwassergebühren in Lage

"Die Gebühren, z. B. für Wasser und Abwasser, sind einfach zu hoch" - so hört man es oft in Lage. Wir finden das auch. Aber man kann in einer Kommune nicht mal "einfach so" die Gebühren senken, sondern man muss  in der Politik natürlich auch langfristig denken und sich an den (finanziellen) Möglichkeiten der Gemeinde, an  gültigen Verträgen und anderen Fixpunkten orientieren. Aber: Wo man etwas korrigieren bzw. anpassen könnte, sollte man es auch tun. Wir finden, dass die für die Festsetzung der Abwassergebühren in Lage angenommene Größe des kalkulatorischen Zinssatzes angesichts des aktuell niedrigen Zinsniveaus zu hoch ist. Unsere Arbeitsgruppe für dieses Teilgebiet der Politik hat deshalb folgenden Antrag an die Stadt erarbeitet und gestellt:

Antrag der BBL: Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes anlässlich der Neukalkulation der Abwassergebühren für die Periode 2010 nach KAG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die BBL-Fraktion beantragt:

Bei der Neukalkulation der Abwassergebühren wird der kalkulatorische Zinssatz für den Anteil des in der Einrichtung des Abwasserbetriebes gebundenen Eigen- und Fremdkapitals von 5,5% auf 4,5 %, höchstens 5% abgesenkt. Der neue kalkulatorische Zinssatz ist danach bei der Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2010 erstmals zu berücksichtigen.

Erläuterung und Begründung:

Angleichung des kalkulatorischen Zinssatzes anlässlich der Neukalkulation der Abwassergebühren für die Periode 2010 nach KAG  an den tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz

Ziel der Ausrichtung des kalkulatorischen Zinssatzes ist es, eine möglichst gleichmäßige Belastung der Nutzer bei gleichzeitiger Qualitätssicherung des Eigenbetriebes über die gesamte Nutzungsdauer zu sichern.
Gerade beim Eigenbetrieb Abwasser mit eigenem Satzungsrecht treten kalkulatorische Zinssätze von über fünf Prozent (momentan 5,5%) in der momentanen Niedrigzinsphase auffällig hervor. Liegen die erwirtschafteten kalkulatorischen Zinsen weit über den momentanen Fremdkapitalzinsen, führt dies im Falle des Eigenbetriebes zu einem handelsrechtlich überproportionalen Gewinn. Streng genommen ist dies eine gebührenrechtliche Kostenüberdeckung, da die gebührenfähigen Beträge (hier für die Verzinsung des Anlage- und Eigenkapitals) nicht auf das erforderliche Maß beschränkt wurden. Führt ein überhöhter kalkulatorischer Zinssatz zu einer unzulässigen Aufwandsüberdeckung, sind die Abgabesätze objektiv nicht richtig und die ermittelte Benutzungsgebühr fehlerhaft.
Der kalkulatorische Zinssatz für den Anteil des in der Einrichtung des Eigenbetriebes gebundenen Fremdkapitals nach dem durchschnittlichen Fremdkapitalzins und der Anteil des in der Einrichtung gebundenen Eigenkapitals sollen nach der durchschnittlichen Rendite längerfristiger Geldanlagen gebildet werden. Bei entsprechender Gewichtung der Zinssätze für das eingesetzte Eigen- und Fremdkapital wird sich ein kalkulatorischer Zinssatz ergeben, der sowohl die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen deckt als auch eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals gewährleistet.
Ein kalkulatorischer Zinssatz, der momentan erheblich über dem tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz innerhalb der Kalkulationsperiode liegt, erscheint uns seit geraumer Zeit problematisch. Für das Jahr 2010 sollte deshalb gebührenrechtlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe, aber auch im Interesse der Stadt berücksichtigt werden, dass die gebührenfähigen Kosten auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Kalkulatorische Zinssätze, die über dem durchschnittlich tatsächlichen Fremdkapitalzinssatz liegen, sind unseres Erachtens nicht mehr „angemessen“ im Sinne des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG. Ein Zinssatz in der Bandbreite von 4,5 bis höchstens 5% sollte deshalb aus vorgenannten Gründen aus unserer Sicht derzeit als angemessen, aber auch als tragbar für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe einerseits, für die Stadt Lage andererseits anzusehen sein.
Ziel sollte es sein, den kalkulatorischen Zins von 5,5% auf 4,5 – 5% abzusenken und das bei der Neukalkulation der Gebührensatzung Abwasser für das Jahr 2010 zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Walter
(Frakt.-Vors.)