Mittwoch, 28. April 2010

Pressemitteilung der BBL zu Abwassergebühren in Lage

Der folgende Text ist am 26.4.2010 als Pressemitteilung der BBL an die örtliche Presse im Großraum Lage gegangen:

BBL für niedrigere Abwassergebühren

In der Diskussion über die Abwassergebühren in der Stadt Lage hat sich die BBL auch im dafür zuständigen Betriebsausschuss gegen die von der Ausschussmehrheit beschlossene Anhebung der Gebühren auf dann 4,25 €/m³ ausgesprochen. Durch eine Senkung des sog. kalkulatorischen Zinssatzes für die Verzinsung des im Abwasserbetrieb steckenden Anlagekapitals der Stadt von 5,5 % auf 5 % oder sogar 4,5 % könnte die Gebühr sogar um 15 bzw. 30 Cent pro Kubikmeter ermäßigt werden, hat die BBL ausgerechnet. Dies sei angemessen, weil die Referenzzinsen in den vergangenen Jahren erheblich gesunken sind. So wie die Stadt sich derzeit zu wesentlich günstigeren Zinsen Kredite auf dem Kapitalmarkt besorgt, müsste nach Meinung der BBL auch die Stadt ihre dem Abwasserbetrieb berechneten Zinsen senken.

CDU, FDP und SPD wollen mit der höheren Abwassergebühr mehr Geld in die städtische Haushaltskasse spülen. Das ist nach Meinung von Marc-Daniel Volk (BBL), Vorsitzender des Betriebsausschusses, nicht zulässig. M.-D. Volk: „Der Abwasserbetrieb hat als städtischer Eigenbetrieb einen eigenen, von dem der Stadt getrennten Haushalt. Zudem darf der Abwasserbetrieb keine Gewinne erwirtschaften. Die Abwassergebühren dürfen nur so hoch sein, dass sie kostendeckend sind.“

Die Stadt habe nur Anspruch auf eine angemessene Verzinsung des Kapitals, so wie jeder Kapitalgeber in der freien Wirtschaft auch. Da die Stadt nicht das gesamte Anlagekapital aus eigenen Mitteln finanziert habe, habe sie dafür auch Bankkredite aufgenommen. Für diese Fremdkredite zahle sie ihrerseits Zinsen, allerdings seien die Zinssätze dafür deutlich niedriger als der kalkulatorische Zinssatz, mit dem die Stadt die Zinskosten dieser Kreditaufnahmen im Rahmen der Berechnung der Abwassergebühren auf die Bürger umlegt. Nach Ansicht der BBL wird so ein nicht zulässiger versteckter Gewinn mit den Abwassergebühren erzielt. „Auch wenn nicht bei jeder Veränderung des Zinsniveaus der längerfristig ausgelegte kalkulatorische Zinssatz geändert werden muss, ist das im Interesse der die Abwassergebühren zahlenden Bürger bei einer so langen Niedrigzinsphase, wie sie seit 2007 anhält, nachdrücklich geboten“, so M.-D. Volk für die BBL in seiner Stellungnahme.

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