Dienstag, 29. Dezember 2009

Gutes neues Jahr!

Die BBL wünscht allen ihren Mitgliedern und Freunden einen "guten Rutsch" und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010! :-)

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Antrag der BBL-Fraktion zu möglichem Schadensersatz der verantwortlich Handelnden im HGL-Komplex

Antrag der BBL-Fraktion vom 17.12.2009

Wie bekannt, ist die Zivilkammer I. des Landgerichtes in Detmold der Auffassung, dass den Handelnden  im so genannten „HGL-Komplex" zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist.

Das Landgericht geht deshalb — was die BBL-Fraktion mit eben dieser Begründung auch schon seit Jahren fordert — von einer Schadensersatzverpflichtung der damals handelnden Personen aus. Die BBL-Fraktion hat deshalb in den vergangenen Jahren bereits darauf hingewiesen, dass überprüft werden muss, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche insbesondere auch aus § 84 LBG gegen die handelnden Bediensteten geltend gemacht werden können. Die BBL-Fraktion hat auch früher schon darauf hingewiesen, dass es gilt, die Verjährungsfristen zu beachten und die Durchsetzung etwaiger Ansprüche so hinreichend zu sichern, dass es nicht zur Verjährung kommt.

Die Frage des Verjährungsbeginns (möglicherweise schon 2002, möglicherweise aber auch erst 2005 oder im günstigsten Fall erst jetzt infolge des derzeitigen Rechtsstreites gegen die Versicherung) ist sicherlich problematisch und nur anhand genauer Kenntnis der Umstände zu überprüfen.

Es muss in jedem Fall dafür gesorgt werden, dass, sollte Verjährung nicht bereits eingetreten sein, diese nicht mit Ende des Jahres 2009 eintritt.

Bei der Prüfung weiterer Schadensersatzansprüche sollte auch überprüft werden, ob und inwieweit ggf. eine Haftung der Aufsichtsbehörden, insbesondere des Kreises Lippe, gegeben ist. Auf die entsprechenden Anfragen der BBL zur Haftung der Handelnden ist seinerzeit mehrfach aus Schreiben des Kreises Lippe als Aufsichtsbehörde zitiert worden, die eine Haftung der Handelnden letztlich verneint hat. Es ist zu überprüfen,  inwieweit hier Ansprüche gegenüber dem Kreis Lippe geltend gemacht werden können. Auch dabei ist eine etwa zum Jahresende eintretende Verjährung zu berücksichtigen.

Wir fordern deshalb die Verwaltung auf, alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, die erforderlich sind, um Schadensersatzansprüche — gleich gegen wen —, soweit sie nicht bereits verjährt sind, nicht zum Ende diesen Jahres verjähren zu lassen.

Die Fraktion der BBL beantragt gleichzeitig, die Verwaltung entsprechend seitens der politischen Gremien (Hauptausschuss bzw. Rat) zu beauftragen.

Sollte die Überprüfung ergeben, dass bereits Verjährung eingetreten ist, beantragen wir ferner, die Verwaltung mit der Überprüfung zu beauftragen, wann und ggf. aufgrund welcher Umstände (z. B. die o.g. möglicherweise fehlerhafte Ansicht der Kommunalaufsicht) die Verjährung eingetreten ist und welche Haftungstatbestände sich daraus ergeben.

Wir beantragen ferner, den Fraktionen, zumindest den Fraktionsvorsitzenden, den wesentlichen Teil des Schriftwechsels zur Frage von Schadenersatzansprüchen im HGL-Zusammenhang  vollständig, d. h. auch z. B. den seinerzeitigen Schriftwechsel mit den Stellungnahmen der Kommunalaufsicht und des Städte- und Gemeindebundes, in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Lage, den 17.12.2009

Heinz Walter

Frakt.-Vors.

Freitag, 4. Dezember 2009

304.000,- Euro neues Geld für Lage

unsere Initiative: Weihnachtsgeschenk von 304.000,- € für Lage

Heutige Entscheidung des Landgerichts Detmold für diesen Vergleichsvorschlag

Nach den vielen negativen Nachrichten über die katastrophale finanzielle Situation der Stadt Lage gibt es jetzt etwas wirklich Positives und Erfreuliches zu berichten - etwas, worauf die BBL besonders stolz sein kann, da sie – zusammen mit der FWG - durch Forderungen und Anträge maßgeblich dazu beigetragen hat: Mit großer Wahrscheinlichkeit fließen satte 304.000,- € zusätzlich in den städtischen Haushalt! Und das ist in der augenblicklichen Lage, wo um jede 1000,- € gerungen werden muss, tatsächlich ein schöner Batzen Geld!

Wie ist es dazu gekommen?

Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die einige Jahre zurück liegende Affäre um das damalige sog. „Homöopathische Gesundheitszentrum Lippe (HGL)“, das im Luftkurort Hörste geplant war und wo es trotz der Jahre langen eindringlichen Warnungen der damaligen Bürgerinitiative durch das leichtfertige Handeln der Verantwortlichen am Ende zu einem Verlust von über 3 Mio. Euro für den städtischen Haushalt (und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt) kam.

Für uns war und ist unbegreiflich, dass dafür bisher niemand wirklich zur Verantwortung gezogen wurde. Die BBL hat – zusammen mit der FWG - daher bereits vor Jahren initiiert und beantragt, dass der Versuch gemacht werden solle, finanziell einen Teil des verlorenen Geldes in den städtischen Haushalt zurück zu bekommen, wenn denn die damals Verantwortlichen strafrechtlich schon nicht mehr belangt werden könnten. Die Stadt solle über Schadenersatzforderungen an die kommunale Eigenschadenversicherung versuchen, wenigstens einen kleinen Verlustausgleich zu erreichen.

Die Begeisterung des Bürgermeisters und der anderen Parteien hielt sich in Grenzen. Offenbar gab es das Bedürfnis, über die HGL - Affäre möglichst schnell und möglichst komplett den Mantel des Schweigens zu decken - unangenehme Themen sollten in Lage wohl keine Rolle mehr spielen. Zum anderen ging es sicher auch darum, der ungeliebten BBL und der FWG nicht den Triumph zukommen zu lassen, für zusätzliches Geld im Haushalt gesorgt zu haben. So denkt man halt in Lage … Wir haben jedoch nicht locker gelassen, und am Ende fand man keinen wirklichen Grund mehr, unseren Antrag abzulehnen.

Da die zuständigen Versicherungen (natürlich) zuerst einmal Zahlungen verweigerten, ging es vor Gericht. Dort fiel heute die Entscheidung: Vom Gericht wurde ein Vergleichsvorschlag gemacht - und damit ist der Erfolg unseres Antrags schon gesichert. Es geht sage und schreibe um 304.000,- € zusätzliches Geld für die Stadt Lage!

Das Landgericht hat außerdem die Meinung vertreten, dass die drei verantwortlichen hohen Beamten, die heute nicht mehr im Amt sind, mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätten! Das hieße dann: Sie haben einfach billigend in Kauf genommen, dass das Steuergeld weg ist, wenn es (wie jeder vernünftige Mensch eigentlich ahnen konnte) mit dem „Luftschloss HGL“ nicht klappen sollte. Eigentlich unfassbar angesichts der Tatsache, dass sie mit dem Geld anderer Leute gewirtschaftet haben. Warum hat der neue Bürgermeister nicht von sich aus von Anfang an auf konsequente Aufklärung und Verfolgung gesetzt, bevor mögliche Verjährungsfristen einsetzten?

Wir aber haben immer gesagt, dass wir die Verantwortlichkeit der ehemaligen hohen Verwaltungsbeamten genau so sehen wie das Gericht. Doch daran und an der möglichen weiteren Verfolgung dieses Gedankens bestand bei vielen der heute Verantwortlichen offenbar kein wirkliches Interesse. Aber uns gibt der heutige Erfolg Recht! Und darauf sind wir auch ein wenig stolz - vor allem, wenn wir daran denken, wie vielen Bürgerinnen und Bürgern wir damit helfen können, indem die Einschnitte in den kommenden städtischen Sparhaushalten entsprechend geringer ausfallen müssen als ohne diese zusätzlichen 304.000,- Euro.

Ohne die BBL und die FWG hätte es diesen Erfolg nicht gegeben, da sind wir sicher!