Mittwoch, 25. März 2009

BBL lehnt Vorbereitung der Planungen für Hörste in dieser Form ab

Über den Ablauf der "Hörste-Konferenz" und über die Ergebnisse bzw. ihre Bewertung gibt es bekanntlich massive Auseinandersetzungen, u. a. zwischen der BBL und dem Bürgermeister, dem wir hier eine einschneidende Überschreitung seiner Kompetenzen vorwerfen. Er war eigentlich nur Vorsitzender der Konferenz, ohne Stimmrecht(!), hat aber den Ausgang am Ende maßgeblich bestimmt. Wir waren von Beginn an der Meinung, dass die verschiedenen Tagungen nur als Alibi dafür dienen sollten, am Ende irgendwie ein Baugebiet auf dem ehemaligen HGL-Gelände "Hang am Sternberg" herauskommen zu lassen. Und so ist es dann auch geschehen, und zwar maßgeblich durch die Steuerung des Bürgermeisters. Dieses Verhalten war und ist, was Vertrauen und gegenseitige Zuverlässigkeit anbetrifft, für uns ein negatives Schlüsselerlebnis. Wir werden deshalb darauf noch häufiger zurückkommen.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HAF) jedenfalls sollte auf der Basis des fragwürdigen "Resümees" aus der "Hörste-Konferenz" die Verwaltung den Auftrag für weitere Planungen bekommen - genau so, wie wir es geahnt und immer abgelehnt haben. Denn für uns war und ist der einzig gangbare Weg die Beauftragung von Fachleuten, die von außen kommen und nicht in interne Interessenskonflikte verwickelt sind. Daher haben wir den Auftrag an die Verwaltung für die Vorbereitungen von Planungen für Hörste in der vorliegenden Form eindeutig abgelehnt.
Nachfolgend drucken wir die dazu im Haupt- und Finanzausschuss abgegebene Erklärung ab:

Stellungnahme der BBL-Fraktion in der HAF-Sitzung v. 19.3.09:

Tagesordnungspunkt 1.6.1 - Vorbereitung der Planungen für Hörste nach § 61:

Wesentlich ist hier – neben einer Formulierung unter Punkt 3, Abs. 3, und unter Punkt 4 - eigentlich der Punkt 13 aus dem Resümee der Hörste-Konferenz, den wir in dieser Form bereits in der Konferenz scharf abgelehnt haben und auch jetzt ablehnen. In diesem Punkt ist mindestens als Option ein Baugebiet auf dem „Hang am Sternberg“ enthalten. Das lehnt die große Mehrheit der Bevölkerung in Hörste eindeutig ab. In der Befragung war der Punkt  „Hang am Sternberg“ beispielsweise überhaupt nicht enthalten! Aber in den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung zeigt sich, dass in Hörste keine Neubaugebiete gewünscht sind. Auch der Heimat- und Verkehrsverein hat in seiner Jahreshauptversammlung vor einigen Wochen eine Bebauung des Geländes mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Auch wir lehnen das eindeutig ab. Hörste braucht kein Neubaugebiet, schon gar nicht um den Preis, dass eine der schönsten und wertvollsten Flächen dafür zerstört wird. Daher können wir einem Resümee und einem Planungsauftrag, in denen ein Baugebiet auf dem „Hang am Sternberg“ mindestens noch als Option enthalten ist, nicht zustimmen.

Zudem setzt bereits die Formulierung falscher Akzente: Es ging sowohl in den Sitzungen als auch in den Aussagen der Gutachter immer vorrangig um eine Ortskerngestaltung innerhalb einer gesamten Dorfentwicklungsplanung, nicht um eine Vermarktung von städtischen Grundstücken am Rande des Ortskerns. Es gibt für den „Hang am Sternberg“ überhaupt keinen dringenden Handlungsbedarf. Der ist auch in der Hörste-Konferenz in allen vorherigen Sitzungen nie geltend gemacht worden! In allen vorherigen Sitzungen ist über das Gelände speziell nie gesprochen worden! Nicht ein Gutachter hat eine Vermarktung des Geländes „Hang am Sternberg“ auch nur ansatzweise erwähnt. Das Grundstück sollte, so war es eigentlich immer Konsens, für spezifische Entwicklungsmöglichkeiten des Luftkurortes zurückgehalten werden.

Die bestehende Formulierung u. a. im Punkt 13 setzt aber bereits ganz anders an, nämlich mit dem Schwerpunkt „Hang am Sternberg“. Auch wenn an anderen Stellen von einer übergreifenden Ortsentwicklung und einem Gesamtkonzept die Rede ist, wird nach der vorliegenden Formulierung zwangsläufig der „Hang am Sternberg“ der Beginn und der Schwerpunkt der Planungen sein. Und das wäre gegen das, was in allen anderen Sitzungen der Hörste-Konferenz besprochen und gewollt worden ist.

Es ist in der Formulierung auch nicht garantiert, dass von der ersten Sekunde an die Gutachter von außen mit herangezogen werden. Genau das war aber auch bis kurz vor Schluss Sinn und Absicht der Teilnehmer der Hörste-Konferenz. Daher können wir diesen Formulierungen als Grundlage für eine Beauftragung der Stadtverwaltung in dieser Form eindeutig nicht zustimmen.

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