Dienstag, 13. Januar 2009

Kontrolle der Ablagerungen bei der Fa. Dietz durch die Verwaltung

BBL Fraktion im Rat der Stadt Lage, Quellenstr. 10, 32791 Lage

 

Stadt Lage

Der Bürgermeister

Postfach 1970

 

32778 Lage

 

12.01. 2009

 

Kontrolle der Ablagerungen bei der Fa. Dietz und der gemachten Auflagen

Unsere Anfrage vom 02.11.08

Antworten der Verwaltung vom 21.11. 08 und vom 22.12. 08

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

auch auf die o.g. Angelegenheit müssen wir noch einmal zurückkommen, weil es noch Klärungsbedarf gibt. Immerhin geht es um mögliche schädliche bzw. unzulässige Ablagerungen in einem Landschaftsschutzgebiet. Daher möchten wir wirklich alle Zweifel beseitigt haben.

 

Konkreter Anlass für unsere erneute Nachfrage ist, dass uns Bilder übermittelt worden sind, die ganz aktuell sind und die nach unserer Interpretation Zweifel an der vertragsgemäßen vollständigen Räumung des betreffenden Waldgrundstückes und an den Aussagen der Verwaltung dazu aufkommen lassen.

 

Die Bilder, von denen wir in der Anlage einige beifügen, sind sämtlich am 10.12.2008 entstanden, also bereits nach der ersten Antwort der Verwaltung vom 21.11.2008. Wir möchten gern wissen, wie die Verwaltung diese Bilder bewertet und wie das, was auf den Bildern zu sehen ist, mit den Inhalten des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lage und der Fa. Dietz-Transporte vom 23.4.2007 und mit den Aussagen der Verwaltung über eine korrekte Einhaltung der Vertragsbedingungen bis in die allerneueste Zeit hinein in Übereinstimmung zu bringen ist. Wir haben Zweifel an einer Übereinstimmung.

 

Hinzu kommt, dass auch der SPD-Bürgermeisterkandidat Herr Kaup am 20.10. 2008 in seiner „Vorsorgliche(n) Anzeige eines Vorfalls vom 08.10.2008“ zu ähnlichen Beobachtungen gekommen ist, dass nämlich – z.B. – „mutmaßlich auf dieser nicht geduldetem Fläche im Landschaftsschutzgebiet weiterhin Pflastersteine abgelagert waren, Abfallholz und Ähnliches und auch LKWs geparkt wurden“, und zwar, wie es vorher heißt, „offensichtlich auf dem Gelände, auf das sich die damalige Duldungsvereinbarung nicht bezog, das zwischenzeitlich längst durch einen Zaun hätte abgetrennt sein müssen“.

 

Bis zu einem gewissen Grad könnte eventuell eine Erklärung sein, dass man unterscheiden muss zwischen dem Flurstück 280, das lt. Vertrag „sofort und dauerhaft … in den natürlichen Zustand zurück zu versetzen“ ist, und der anderen Fläche (lt. Herrn Kaup „Flurstück 158“), für die noch eine zeitlich begrenzte Duldung vereinbart worden ist.

 

Allerdings sind selbst bei Berücksichtigung dieser Unterscheidung nicht alle Fragen geklärt und nicht alle Zweifel beseitigt. Wir möchten daher die Verwaltung bitten, die Fotos auszuwerten und mit den bisherigen Angaben und Aussagen in Beziehung zu setzen.

 

Unter anderem vorweisen wir besonders auf die Fotos Blatt 1, Spalte rechts, 1. von oben; Blatt 1, Spalte rechts, 3. von oben und Blatt 2, 2. und 3. Foto von oben. Falls das der „Zaun“ sein sollte, der lt. Vertrag für eine Trennung zwischen den entsprechenden Flurstücken angebracht werden sollte, kann diese „Campingwand“ aus durchsichtiger Gaze, die teilweise bereits beschädigt, umgefallen und lückenhaft ist, diesen Anspruch zweifellos nicht erfüllen.

 

Außerdem können wir auf den Fotos auch nicht feststellen, dass „der angefüllte Boden auf dem südlich angrenzenden Waldgrundstück Flurstück 280“ tatsächlich abgetragen und dauerhaft entfernt worden ist. Im Gegenteil scheint es uns so zu sein, dass der angefüllte Boden weiterhin komplett dort vorhanden ist (siehe beispielsweise die Fotos Blatt 1, linke Spalte, 3. Foto von oben, und Blatt 3, linke Spalte, 1.-4. Foto). Zudem ist auf diesen Fotos ausgewaschener und nicht entfernter Unrat zu sehen (siehe beispielsweise Blatt 1, linke Spalte, 2. Foto von oben). Von einer Zurückversetzung „in den natürlichen Zustand“ könnte in diesem Fall keine Rede sein.

 

Weiterhin bitten wir zu überprüfen, ob die abgebildeten Container etc. alle auf dem Gelände stehen, für das eine Übergangsfrist vorgesehen ist. Und wir bitten zu überprüfen, ob es rechtmäßig ist, dass offensichtlich relativ neue Aufschüttungen stattgefunden haben, die (wenn auch in der Verkleinerung nur relativ unscharf) auf dem Foto Blatt 1, rechte Spalte, 2. Foto von oben, zu sehen sind. Selbst wenn das auf dem Gelände passiert sein sollte, für das eine Übergangsfrist vorgesehen ist, glauben wir nicht, dass die Gewährung einer Übergangsfrist bedeutet, dass in einem Landschaftsschutzgebiet während dieser Zeit dort neue Aufschüttungen zugelassen worden sind.

 

Wir bestehen darauf, dass allen Hinweisen von uns dezidiert nachgegangen wird und dass alle unsere Zweifel ausgeräumt werden. Wir erwarten die konkreten Aussagen der Verwaltung bis spätestens zum 25. Januar 2009. Eine Ausfertigung dieses Schreibens und Kopien der bisherigen Nachfragen bzw. der Fotos übersenden wir zur Information an die Bezirksregierung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter

 

Frakt.-Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

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